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   BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82   

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BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82 (https://dejure.org/1982,11196)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82 (https://dejure.org/1982,11196)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1982 - BReg. 1 Z 49/82 (https://dejure.org/1982,11196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis zwischen Auslegung und Anfechtung einer letztwilligen Verfügung; Bedeutsamkeit der Ankündigung des Erblassers vor seinem Tod, eine in seinem Testament als Miterbe bedachte Person aus dem Testament "heraus fliegen" zu lassen; Beschränkung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 10
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82
    Die Auslegung ( § 133 BGB ) daß die Erblasserin mit "Familie H." die Eheleute, also A. und G. H., gemeint habe, ist möglich und läßt keinen Verstoß gegen die Auslegungsgrundsätze erkennen (vgl. BGH LM § 133 Z [B]BGB Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67/75 m.Nachw.; Senatsbeschluß vom 23.4.1982 - BReg. 1 Z 12/82 -).

    Sie ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf zu überprüfen, ob diese den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen haben (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; 1979, 256/261; Senatsbeschluß vom 29.4.1982 - BReg. 1 Z 24/82 - Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG).

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1982, 59/62 m.Nachw.), zutreffend bejaht; auch die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1 ( § 20 Abs. 1 und 2 FGG ) hat es ohne Rechtsirrtum angenommen.

    Damit kann sie aber im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1982, 59/69; BayObLG FamRZ 1976, 101/104).

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82
    Damit kann sie aber im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1982, 59/69; BayObLG FamRZ 1976, 101/104).
  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82
    Die Anfechtung kann nur auf solche (irrige) Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei Errichtung der Verfügung wirklich gehabt hat (BGB-RGRK 12.Aufl. RdNr. 35, MünchKomm RdNr. 21, je zu § 2078 BGB); dazu gehören allerdings auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewußtsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (sog. unbewußte Vorstellungen; BGH LM § 2078 BGB Nr. 8 = NJW 1963, 246/247; BayObLGZ 1971, 147/149; KG FamRZ 1977, 271/273; BGB-RGRK RdNr. 46, MünchKomm RdNr. 26, Palandt Anm. 3 a, je zu § 2078 BGB ).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82
    Die Beschwerdeberechtigung der Rechtsbeschwerdeführerin ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG allein schon aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1982, 32/35).
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82
    Sie ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf zu überprüfen, ob diese den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen haben (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; 1979, 256/261; Senatsbeschluß vom 29.4.1982 - BReg. 1 Z 24/82 - Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG).
  • RG, 11.03.1909 - IV 304/08

    Kann die Erbeseinsetzung der gesetzlichen Erben wegen Irrtums über den Kreis der

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82
    Damit hat das Beschwerdegericht dem Rechtsgedanken Rechnung getragen, daß die Anfechtbarkeit einer letztwilligen Verfügung grundsätzlich die Klarstellung von deren Inhalt, erforderlichenfalls im Wege der Auslegung, zur Voraussetzung hat; die Auslegung geht der Anfechtung vor, weil diese die Verfügung von Todes wegen vernichtet, während die Auslegung dem wahren Villen des Erblassers zur Wirksamkeit verhilft (RGZ 70, 391/393; BayObLGZ 1966, 390/396; Senatsbeschluß vom 2.3.1979 - BReg. 1 Z 137/78 - Palandt BGB 41.Aufl. § 2078 Anm. 1 a m.Nachw.).
  • BGH, 13.11.1963 - IV ZR 65/63

    Beweiswert eines erbbiologischen Ähnlichkeitsvergleichs

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82
    Zwar durfte A. H. als materiell und formell am Verfahren Beteiligte nicht als Zeugin vernommen, sondern konnte nur als Beteiligte persönlich angehört oder vernommen werden (BayObLGZ 1971, 147/153; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 31, Jansen RdNr. 20, je zu § 15 FGG; vgl. BGHZ 40, 367/373); die Aussage eines als Zeuge vernommenen Beteiligten kann aber als die eines Beteiligten verwertet werden (OLG Hamm OLGZ 1967, 390/391; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 34. Jansen RdNr. 23, je zu § 13 FGG).
  • BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66

    Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82
    Damit hat das Beschwerdegericht dem Rechtsgedanken Rechnung getragen, daß die Anfechtbarkeit einer letztwilligen Verfügung grundsätzlich die Klarstellung von deren Inhalt, erforderlichenfalls im Wege der Auslegung, zur Voraussetzung hat; die Auslegung geht der Anfechtung vor, weil diese die Verfügung von Todes wegen vernichtet, während die Auslegung dem wahren Villen des Erblassers zur Wirksamkeit verhilft (RGZ 70, 391/393; BayObLGZ 1966, 390/396; Senatsbeschluß vom 2.3.1979 - BReg. 1 Z 137/78 - Palandt BGB 41.Aufl. § 2078 Anm. 1 a m.Nachw.).
  • BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81

    Anfechtung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Internationale

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82
    Die Beschwerdeberechtigung der Rechtsbeschwerdeführerin ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG allein schon aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1982, 32/35).
  • OLG Hamm, 25.07.1967 - 15 W 187/67
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 31/82
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